Rechtsprechung
| BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96 |
Caroline von Monaco III [BVerfG]
Art. 1, 2 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,Verstärkung durch Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 GG;
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG;
(Hinweis: vorliegende Entscheidung vom EGMR, Nr. 59320/00 vom 24.6.04, als menschenrechtswidrig beanstandet)
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- DFR
Caroline von Monaco II
- Telemedicus (Volltext/Leitsatz)
Caroline von Monaco II - Bildberichterstattung
- Bundesverfassungsgericht
- Alpmann Schmidt
- aufrecht.de
Caroline von Monaco
- Prof. Dr. Lorenz
Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts versus Pressefreiheit: Caroline v. Monaco
- rechtambild.de
Persönlichkeitsschutz von Minderjährigen gegenüber der Bildberichterstattung der Presse
- jurawelt.com
Caroline von Monaco
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde von Prinzessin Caroline von Monaco nur teilweise erfolgreich
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde von Prinzessin Caroline von Monaco nur teilweise erfolgreich
- Kanzlei Prof. Schweizer (Leitsatz und Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde von Prinzessin Caroline von Monaco nur teilweise erfolgreich [Urheberrecht]
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
KUG § 22, § 23, § 23 Abs. 1 Nr. 1, § 23 Abs. 2, § 22 Satz 1; BVerfGG § 34 a Abs. 2
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Allgemeines Persönlichkeitsrecht für Abbildungen von Eltern mit ihren Kindern gestärkt
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Berechtigte Privatheitserwartung als maßgebliches Kriterium bei Bildnisveröffentlichungen
Besprechungen u.ä. (3)
- Telemedicus (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Das "berechtigte Interesse" im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG
- unibas.ch
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Causa Carolina: Kampf der Gerichte? (Dr. Anne Peters; Betrifft Justiz 2005, 160)
- zaoerv.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Das Recht auf Privatleben und die Pressefreiheit - Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Sache Hannover ./. Deutschland (Wiss. Mit. Alexander Behnsen; ZaöRV 65 (2005), 239-255)
Sonstiges (4)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Der EGMR und Caroline von Hannover: Mehr Schutz vor der Veröffentlichung von Fotoaufnahmen aus dem Privatleben Prominenter?" von RA Dr. Daniel Kaboth, original erschienen in: ZUM 2004, 818 - 824.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit nach der Europäischen Menschenrechtskonvention" von Prof. Dr. Andreas Heldrich, original erschienen in: NJW 2004, 2634 - 2636.
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Caroline von Hannover klagt wegen mangelnden Schutzes des Privat- und Familienlebens in Deutschland
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Caroline-Urteile
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.02.1994 - 324 O 537/93
- OLG Hamburg, 08.12.1994 - 3 U 64/94
- BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95
- LG Hamburg, 26.09.1997 - 324 O 348/97
- OLG Hamburg, 10.03.1998 - 7 U 206/97
- LG Hamburg, 24.04.1998 - 324 O 794/97
- OLG Hamburg, 13.10.1998 - 7 U 63/98
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
- BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 768/98
- BVerfG, 13.04.2000 - 1 BvR 2080/98
- BVerfG, 17.01.2001 - 1 BvR 653/96
- EGMR, 08.07.2003 - 59320/00
- EGMR, 24.06.2004 - 59320/00
- EGMR, 28.07.2005 - 59320/00
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 101, 361
- NJW 2000, 1021
- MDR 2000, 211
- GRUR 2000, 446
- FamRZ 2000, 409
- VersR 2000, 773
- DVBl 2000, 353
- ZUM 2000, 149
- afp 2000, 76
Wird zitiert von ... (289)
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Bildberichterstattung über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte dieser Verfassungsbeschwerde mit Urteil vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361) nur in einem für die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr bedeutsam gewordenen Teil stattgegeben.Zwar habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361) den verfassungsrechtlich verbürgten Privatsphärenschutz bislang enger gezogen, als dies der Auffassung des Gerichtshofs entspreche.
Das Berufungsgericht sei nach § 31 Abs. 1 BVerfGG an die tragenden Erwägungen des Urteils des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361) gebunden.
Ihr stehe entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auch eine Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG des Urteils des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361) nicht entgegen.
Dies lasse die Bedürfnisse der Presse nach Weckung publizistischer Aufmerksamkeit durch personalisierende Darstellung ebenso unbeachtet wie die in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361) betonte Leitbild- und Kontrastfunktion prominenter Personen.
Zudem habe der Bundesgerichtshof seine Bindung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG an die tragenden Erwägungen des Urteils des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361) verkannt.
Der Schutz der Pressefreiheit umfasst dabei auch die Abbildung von Personen (vgl. BVerfGE 101, 361 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2001 - 1 BvR 758/97 u.a. -, NJW 2001, S. 1921 ).
Die Presse darf nach eigenen publizistischen Kriterien entscheiden, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält und was nicht (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 101, 361 ).
Auch unterhaltende Beiträge, etwa über prominente Personen, nehmen am Schutz der Pressefreiheit teil (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Erst bei der Abwägung mit kollidierenden Persönlichkeitsrechten durch die Gerichte kommt es auf das Gewicht des Informationsinteresses und auf die Weise an, in der die Berichterstattung einen Bezug zu Fragen aufweist, welche die Öffentlichkeit wesentlich angehen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 101, 361 ).
Maßgebend sind die Umstände des Anlassfalls und hieraus zu erwartende grundrechtserhebliche Auswirkungen insbesondere für die Persönlichkeitsentfaltung und das private Leben des Betroffenen (vgl. BVerfGE 101, 361 ; 106, 28 ; 118, 168 ).
Gerichtliche Entscheidungen über die Befugnis zur Veröffentlichung von Fotografien, die den Abgebildeten in privaten oder alltäglichen Zusammenhängen zeigen, können unterschiedliche Aspekte des Persönlichkeitsschutzes, insbesondere die Gewährleistung des Rechts am eigenen Bild und die Garantie der Privatsphäre, berühren (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
a) Ein allgemeines oder gar umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person enthält Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG allerdings nicht (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Das Schutzbedürfnis ergibt sich vor allem aus der Möglichkeit, das auf eine bestimmte Situation bezogene Erscheinungsbild eines Menschen von ihr zu lösen und das Abbild jederzeit unter für den Betroffenen nicht überschaubaren Voraussetzungen vor Dritten zu reproduzieren (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
So sind mit dem Fortschritt der Aufnahmetechniken wachsende Möglichkeiten der Gefährdung von Persönlichkeitsrechten verbunden (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Ein besonderer Schutzbedarf kann sich ferner aus einem heimlichen oder überrumpelnden Vorgehen ergeben (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
b) Vom Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit ist neben dem Recht am Bild auch der Schutz der Privatsphäre umfasst (vgl. dazu BVerfGE 101, 361 ).
In räumlicher Hinsicht gehört zur Privatsphäre ein Rückzugsbereich des Einzelnen, der ihm insbesondere im häuslichen, aber auch im außerhäuslichen Bereich die Möglichkeit des Zu-Sich-Selbst-Kommens und der Entspannung sichert (vgl. BVerfGE 101, 361 ) und der das Bedürfnis verwirklichen hilft, "in Ruhe gelassen zu werden" (vgl. BVerfGE 27, 1 ; vgl. ferner BVerfGE 32, 54 ; 51, 97 ).
Die Grenzen der geschützten Privatsphäre lassen sich nicht generell und abstrakt festlegen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Ein weitergehender Schutz kann sich aus der von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG gebotenen Verstärkung des Persönlichkeitsschutzes in Situationen des Beisammenseins von Eltern mit ihren minderjährigen Kindern im öffentlichen Raum ergeben (vgl. BVerfGE 101, 361 ;… Beschluss des Ersten Senats vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, NJW 2008, S. 39 ).
a) Zur Schranke der verfassungsmäßigen Ordnung zählen neben den Grundrechten wie Art. 5 Abs. 1 GG insbesondere die Vorschriften über die Veröffentlichung fotografischer Abbildungen von Personen in §§ 22 ff. KUG (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Sie enthalten mit dem in § 22 Satz 1 KUG geregelten Einwilligungsvorbehalt für die Verbreitung von Personenbildnissen, seiner Durchbrechung insbesondere für die in § 23 Abs. 1 Ziffer 1 KUG genannten Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte und der in § 23 Abs. 2 KUG geregelten Rückausnahme für den Fall einer Verletzung berechtigter Interessen des Abgebildeten ein abgestuftes Schutzkonzept, das sowohl dem Schutzbedürfnis der abgebildeten Person wie den von den Medien wahrgenommenen Informationsinteressen der Allgemeinheit Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 101, 361 ).
Prominente Personen können auch Orientierung bei eigenen Lebensentwürfen bieten sowie Leitbild- oder Kontrastfunktionen erfüllen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Auch die Normalität des Alltagslebens oder in keiner Weise anstößige Handlungsweisen prominenter Personen dürfen der Öffentlichkeit vor Augen geführt werden, wenn dies der Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse dienen kann (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Unterhaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Medienbetätigung, der am Schutz der Pressefreiheit in seiner subjektivrechtlichen wie objektivrechtlichen Dimension teilhat (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 101, 361 ).
Die Bedeutung visueller Darstellungen für die Berichterstattung der Presse hat in jüngerer Zeit sogar zugenommen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Unterhaltung in der Presse ist aus diesem Grund gemessen an dem Schutzziel der Pressefreiheit nicht unbeachtlich oder gar wertlos (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Bei der Gewichtung des Informationsinteresses im Verhältnis zu dem kollidierenden Persönlichkeitsschutz kommt dem Gegenstand der Berichterstattung maßgebliche Bedeutung zu, etwa der Frage, ob private Angelegenheiten ausgebreitet werden, die lediglich die Neugier befriedigen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 101, 361 ).
(1) Die Abwägung hat zwar das vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG umfasste Recht der Presse zu berücksichtigen, nach ihren publizistischen Kriterien zu entscheiden, was öffentliches Interesse beansprucht (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Gleiches gilt, wenn der Betroffene nach den Umständen, unter denen die Aufnahme gefertigt wurde, typischerweise die berechtigte Erwartung haben durfte, nicht in den Medien abgebildet zu werden, etwa weil er sich in einer durch räumliche Privatheit geprägten Situation, insbesondere einem besonders geschützten Raum, aufhält (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat auch bisher nicht anerkannt, dass die Presse einen schrankenlosen Zugriff auf Bilder von Personen der Zeitgeschichte nehmen darf, sondern hat Bildveröffentlichungen nur insoweit als gerechtfertigt angesehen, als dem Publikum sonst Möglichkeiten der Meinungsbildung vorenthalten werden, etwa darüber, ob solche Personen, die als Idol oder Vorbild gelten, funktionales und persönliches Verhalten überzeugend in Übereinstimmung bringen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Das Bundesverfassungsgericht ist auf die Nachprüfung beschränkt, ob die Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften des einfachen Rechts und insbesondere bei der Abwägung miteinander kollidierender Rechtsgüter den Grundrechtseinfluss ausreichend beachtet haben (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
So wie das Bundesverfassungsgericht in der Leitentscheidung vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361) lediglich geprüft hat, ob das seinerzeit angewandte Schutzkonzept die verfassungsrechtlichen Grenzen wahrte, ist das Gericht auch im Hinblick auf das veränderte Schutzkonzept auf die Prüfung der Verletzung verfassungsrechtlicher Vorgaben durch den Bundesgerichtshof beschränkt.
Die Anwendung dieser Rechtsfiguren hat das Bundesverfassungsgericht nur dann als verfassungsgemäß bezeichnet, wenn die ergänzende einzelfallbezogene Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen des Abgebildeten dadurch nicht unterbleibt (vgl. BVerfGE 101, 361 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2001 - 1 BvR 758/97 u.a. -, NJW 2001, S. 1921 ).
Gegenstand der verfassungsrechtlichen Streitigkeit ist vorliegend - wie auch in dem Verfahren, das zu der Leitentscheidung vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361) geführt hat - nicht die Zulässigkeit der Wortberichterstattung.
Dabei ist zu sichern, dass die von Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisteten Informationsinteressen umfassend bereits innerhalb des Merkmals des "Bildnisses aus dem Bereiche der Zeitgeschichte" (§ 23 Abs. 1 Ziffer 1 KUG) berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 101, 361 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2001 - 1 BvR 758/97 u.a. -, NJW 2001, S. 1921 ).
Das weitere dem Grundrechtseinfluss offenstehende Tatbestandsmerkmal des "berechtigten Interesses" in § 23 Abs. 2 KUG bezieht sich von vornherein nur auf Personen von zeitgeschichtlicher Bedeutung und kann folglich die Belange der Pressefreiheit nicht mehr ausreichend aufnehmen, wenn diese zuvor bei der Abgrenzung des Personenkreises außer Acht gelassen worden sind (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
- BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97
Zur Bildberichterstattung über Prominente
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat durch Urteil vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - (vgl. BVerfGE 101, 361) die Fragen der Reichweite des Persönlichkeitsschutzes und der Pressefreiheit bei der Bildberichterstattung im Grundsätzlichen geklärt.Der Schutz der Pressefreiheit umfasst auch die Abbildung von Personen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidungen führt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so dass darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 101, 361 ; stRspr).
Als abkürzende Ausdrucksweise für Personen verstanden, die unabhängig von einem bestimmten zeitgeschichtlichen Ereignis auf Grund ihres Status oder ihrer Bedeutung allgemein öffentliche Aufmerksamkeit finden und deren Bildnis die Öffentlichkeit deshalb um der dargestellten Person willen der Beachtung wert findet, ist seine Benutzung verfassungsrechtlich im Grundsatz unbedenklich, aber im Einzelfall nur tragfähig, sofern die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen des Abgebildeten bei der Rechtsanwendung nicht unterbleibt (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
d) Nach der Systematik des Kunsturhebergesetzes sind die Informationsinteressen der Öffentlichkeit bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte" zu beachten (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit wird Rechnung getragen, wenn der Begriff der Zeitgeschichte in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nicht gegenstandsbezogen, etwa allein auf Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung, verstanden, sondern vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt wird (so ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Auch unterhaltende Beiträge sind nicht von vornherein ausgenommen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade bei unterhaltenden Beiträgen die Personalisierung ein wichtiges Mittel zur Erregung der Aufmerksamkeit der Leser ist (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Vielmehr gibt § 23 Abs. 2 KUG den Gerichten, wenn sie verfassungsrechtlich tragfähig von einem Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ausgegangen sind, ausreichend Möglichkeit, die Anforderungen von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG an den Schutz der Persönlichkeit im Rahmen der Rechtsgüterabwägung zur Geltung zu bringen (vgl. auch insoweit ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Diese Einschätzung der Fachgerichte ist vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, oder auf einer unrichtigen Einschätzung des Gewichts der unterschiedlichen, gegeneinander abzuwägenden Rechtspositionen beruhen (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 101, 361 ).
Des Weiteren kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht dadurch beeinträchtigt werden, dass ein Bildnis aus seinem Kontext gerissen und in einen anderen gestellt wird, wenn sich also durch den Wechsel des Kontextes der Sinngehalt der Bildaussage erheblich ändert (vgl. BVerfGE 101, 361 ), etwa weil von der Begleitung abgelenkt und auf eine andere Situation hingeführt wird.
Die Presse darf selbst über die Art der Darstellung entscheiden (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
- BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 182/00 Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat durch Urteil vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - (vgl. BVerfGE 101, 361) die Fragen der Reichweite des Persönlichkeitsschutzes und der Pressefreiheit bei der Bildberichterstattung im Grundsätzlichen geklärt.
Der Schutz der Pressefreiheit umfasst auch die Abbildung von Personen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidungen führt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so dass darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 101, 361 ; stRspr).
Als abkürzende Ausdrucksweise für Personen verstanden, die unabhängig von einem bestimmten zeitgeschichtlichen Ereignis auf Grund ihres Status oder ihrer Bedeutung allgemein öffentliche Aufmerksamkeit finden und deren Bildnis die Öffentlichkeit deshalb um der dargestellten Person willen der Beachtung wert findet, ist seine Benutzung verfassungsrechtlich im Grundsatz unbedenklich, aber im Einzelfall nur tragfähig, sofern die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen des Abgebildeten bei der Rechtsanwendung nicht unterbleibt (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
d) Nach der Systematik des Kunsturhebergesetzes sind die Informationsinteressen der Öffentlichkeit bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte" zu beachten (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit wird Rechnung getragen, wenn der Begriff der Zeitgeschichte in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nicht gegenstandsbezogen, etwa allein auf Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung, verstanden, sondern vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt wird (so ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Auch unterhaltende Beiträge sind nicht von vornherein ausgenommen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade bei unterhaltenden Beiträgen die Personalisierung ein wichtiges Mittel zur Erregung der Aufmerksamkeit der Leser ist (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Vielmehr gibt § 23 Abs. 2 KUG den Gerichten, wenn sie verfassungsrechtlich tragfähig von einem Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ausgegangen sind, ausreichend Möglichkeit, die Anforderungen von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG an den Schutz der Persönlichkeit im Rahmen der Rechtsgüterabwägung zur Geltung zu bringen (vgl. auch insoweit ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Diese Einschätzung der Fachgerichte ist vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, oder auf einer unrichtigen Einschätzung des Gewichts der unterschiedlichen, gegeneinander abzuwägenden Rechtspositionen beruhen (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 101, 361 ).
Des Weiteren kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht dadurch beeinträchtigt werden, dass ein Bildnis aus seinem Kontext gerissen und in einen anderen gestellt wird, wenn sich also durch den Wechsel des Kontextes der Sinngehalt der Bildaussage erheblich ändert (vgl. BVerfGE 101, 361 ), etwa weil von der Begleitung abgelenkt und auf eine andere Situation hingeführt wird.
Die Presse darf selbst über die Art der Darstellung entscheiden (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
- BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 2109/99 Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat durch Urteil vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - (vgl. BVerfGE 101, 361) die Fragen der Reichweite des Persönlichkeitsschutzes und der Pressefreiheit bei der Bildberichterstattung im Grundsätzlichen geklärt.
Der Schutz der Pressefreiheit umfasst auch die Abbildung von Personen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidungen führt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so dass darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 101, 361 ; stRspr).
Als abkürzende Ausdrucksweise für Personen verstanden, die unabhängig von einem bestimmten zeitgeschichtlichen Ereignis auf Grund ihres Status oder ihrer Bedeutung allgemein öffentliche Aufmerksamkeit finden und deren Bildnis die Öffentlichkeit deshalb um der dargestellten Person willen der Beachtung wert findet, ist seine Benutzung verfassungsrechtlich im Grundsatz unbedenklich, aber im Einzelfall nur tragfähig, sofern die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen des Abgebildeten bei der Rechtsanwendung nicht unterbleibt (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
d) Nach der Systematik des Kunsturhebergesetzes sind die Informationsinteressen der Öffentlichkeit bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte" zu beachten (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit wird Rechnung getragen, wenn der Begriff der Zeitgeschichte in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nicht gegenstandsbezogen, etwa allein auf Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung, verstanden, sondern vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt wird (so ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Auch unterhaltende Beiträge sind nicht von vornherein ausgenommen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade bei unterhaltenden Beiträgen die Personalisierung ein wichtiges Mittel zur Erregung der Aufmerksamkeit der Leser ist (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Vielmehr gibt § 23 Abs. 2 KUG den Gerichten, wenn sie verfassungsrechtlich tragfähig von einem Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ausgegangen sind, ausreichend Möglichkeit, die Anforderungen von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG an den Schutz der Persönlichkeit im Rahmen der Rechtsgüterabwägung zur Geltung zu bringen (vgl. auch insoweit ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Diese Einschätzung der Fachgerichte ist vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, oder auf einer unrichtigen Einschätzung des Gewichts der unterschiedlichen, gegeneinander abzuwägenden Rechtspositionen beruhen (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 101, 361 ).
Des Weiteren kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht dadurch beeinträchtigt werden, dass ein Bildnis aus seinem Kontext gerissen und in einen anderen gestellt wird, wenn sich also durch den Wechsel des Kontextes der Sinngehalt der Bildaussage erheblich ändert (vgl. BVerfGE 101, 361 ), etwa weil von der Begleitung abgelenkt und auf eine andere Situation hingeführt wird.
Die Presse darf selbst über die Art der Darstellung entscheiden (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
- BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 1857/98 Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat durch Urteil vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - (vgl. BVerfGE 101, 361) die Fragen der Reichweite des Persönlichkeitsschutzes und der Pressefreiheit bei der Bildberichterstattung im Grundsätzlichen geklärt.
Der Schutz der Pressefreiheit umfasst auch die Abbildung von Personen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidungen führt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so dass darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 101, 361 ; stRspr).
Als abkürzende Ausdrucksweise für Personen verstanden, die unabhängig von einem bestimmten zeitgeschichtlichen Ereignis auf Grund ihres Status oder ihrer Bedeutung allgemein öffentliche Aufmerksamkeit finden und deren Bildnis die Öffentlichkeit deshalb um der dargestellten Person willen der Beachtung wert findet, ist seine Benutzung verfassungsrechtlich im Grundsatz unbedenklich, aber im Einzelfall nur tragfähig, sofern die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen des Abgebildeten bei der Rechtsanwendung nicht unterbleibt (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
d) Nach der Systematik des Kunsturhebergesetzes sind die Informationsinteressen der Öffentlichkeit bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte" zu beachten (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit wird Rechnung getragen, wenn der Begriff der Zeitgeschichte in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nicht gegenstandsbezogen, etwa allein auf Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung, verstanden, sondern vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt wird (so ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Auch unterhaltende Beiträge sind nicht von vornherein ausgenommen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade bei unterhaltenden Beiträgen die Personalisierung ein wichtiges Mittel zur Erregung der Aufmerksamkeit der Leser ist (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Vielmehr gibt § 23 Abs. 2 KUG den Gerichten, wenn sie verfassungsrechtlich tragfähig von einem Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ausgegangen sind, ausreichend Möglichkeit, die Anforderungen von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG an den Schutz der Persönlichkeit im Rahmen der Rechtsgüterabwägung zur Geltung zu bringen (vgl. auch insoweit ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Diese Einschätzung der Fachgerichte ist vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, oder auf einer unrichtigen Einschätzung des Gewichts der unterschiedlichen, gegeneinander abzuwägenden Rechtspositionen beruhen (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 101, 361 ).
Des Weiteren kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht dadurch beeinträchtigt werden, dass ein Bildnis aus seinem Kontext gerissen und in einen anderen gestellt wird, wenn sich also durch den Wechsel des Kontextes der Sinngehalt der Bildaussage erheblich ändert (vgl. BVerfGE 101, 361 ), etwa weil von der Begleitung abgelenkt und auf eine andere Situation hingeführt wird.
Die Presse darf selbst über die Art der Darstellung entscheiden (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
- BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 1918/98 Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat durch Urteil vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - (vgl. BVerfGE 101, 361) die Fragen der Reichweite des Persönlichkeitsschutzes und der Pressefreiheit bei der Bildberichterstattung im Grundsätzlichen geklärt.
Der Schutz der Pressefreiheit umfasst auch die Abbildung von Personen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidungen führt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so dass darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 101, 361 ; stRspr).
Als abkürzende Ausdrucksweise für Personen verstanden, die unabhängig von einem bestimmten zeitgeschichtlichen Ereignis auf Grund ihres Status oder ihrer Bedeutung allgemein öffentliche Aufmerksamkeit finden und deren Bildnis die Öffentlichkeit deshalb um der dargestellten Person willen der Beachtung wert findet, ist seine Benutzung verfassungsrechtlich im Grundsatz unbedenklich, aber im Einzelfall nur tragfähig, sofern die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen des Abgebildeten bei der Rechtsanwendung nicht unterbleibt (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
d) Nach der Systematik des Kunsturhebergesetzes sind die Informationsinteressen der Öffentlichkeit bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte" zu beachten (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit wird Rechnung getragen, wenn der Begriff der Zeitgeschichte in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nicht gegenstandsbezogen, etwa allein auf Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung, verstanden, sondern vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt wird (so ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Auch unterhaltende Beiträge sind nicht von vornherein ausgenommen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade bei unterhaltenden Beiträgen die Personalisierung ein wichtiges Mittel zur Erregung der Aufmerksamkeit der Leser ist (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Vielmehr gibt § 23 Abs. 2 KUG den Gerichten, wenn sie verfassungsrechtlich tragfähig von einem Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ausgegangen sind, ausreichend Möglichkeit, die Anforderungen von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG an den Schutz der Persönlichkeit im Rahmen der Rechtsgüterabwägung zur Geltung zu bringen (vgl. auch insoweit ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Diese Einschätzung der Fachgerichte ist vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, oder auf einer unrichtigen Einschätzung des Gewichts der unterschiedlichen, gegeneinander abzuwägenden Rechtspositionen beruhen (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 101, 361 ).
Des Weiteren kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht dadurch beeinträchtigt werden, dass ein Bildnis aus seinem Kontext gerissen und in einen anderen gestellt wird, wenn sich also durch den Wechsel des Kontextes der Sinngehalt der Bildaussage erheblich ändert (vgl. BVerfGE 101, 361 ), etwa weil von der Begleitung abgelenkt und auf eine andere Situation hingeführt wird.
Die Presse darf selbst über die Art der Darstellung entscheiden (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06
Urheberrecht - Veröffentlichung von Bildern und zeitgeschichtliches Geschehen
Seine Auffassung leitet das Berufungsgericht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361 ff.) her, mit dem das Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1995 (- VI ZR 15/95 - BGHZ 131, 332 ff.) zu den Paparazzi-Bildern (mit Ausnahme der Abbildungen mit Kindern) bestätigt worden ist und an das sich das Berufungsgericht nach § 31 BVerfGG gebunden fühlt.b) Indessen wird diese Auffassung des Berufungsgerichts nicht in jeder Hinsicht dem abgestuften Schutzkonzept gerecht, das die Rechtsprechung aus §§ 22, 23 KUG entwickelt hat (vgl. BVerfG, BVerfGE 101, 361 ff.; NJW 2001, 1921, 1924 ff.; NJW 2006, 2835 f.; NJW 2006, 2836).
Vielmehr muss sie die Möglichkeit haben, sich an anderen, erkennbar abgeschiedenen Orten unbehelligt von Bildberichterstattung zu bewegen (vgl. Senat, BGHZ 131, 332 ff., bestätigt von BVerfG, BVerfGE 101, 361 ff.).
Auch hat sie sich bei den beanstandeten Abbildungen nicht an Orten der Abgeschiedenheit im oben dargelegten Sinn befunden, so dass der Gesichtspunkt der Belästigung durch heimlich aufgenommene Fotos (…vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342) im Streitfall keine Rolle spielt.
Auch durch unterhaltende Beiträge kann nämlich Meinungsbildung stattfinden; solche Beiträge können die Meinungsbildung unter Umständen sogar nachhaltiger anregen und beeinflussen als sachbezogene Informationen (vgl. Senat, Urteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02 - VersR 2004, 522, 523 mit Anmerkung von Gerlach JZ 2004, 625; BVerfG, BVerfGE 101, 361, 389 f.; NJW 2006, 2836, 2837).
Zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse in den gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, innerhalb dessen sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist (BVerfGE 101, 361, 392; Senat…, Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - aaO Rn. 24;… EGMR, NJW 2006, 591, 592 f. Rn. 38 ff.).
Deshalb muss die Presse zur Wahrnehmung ihrer meinungsbildenden Aufgaben nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden dürfen, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält (vgl. BVerfGE 101, 361, 392; Senat, Urteile vom 14. März 1995 - VI ZR 52/94 - VersR 1995, 667, 668 f., bestätigt durch BVerfG, NJW 2000, 1026, …und vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - aaO).
Umgekehrt wiegt aber auch der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen desto schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist (vgl. BVerfGE 101, 361, 391; Senat, BGHZ 131, 332, 342 m.w.N.).
Bei der erforderlichen Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Klägerin ist nach den oben wiedergegebenen Grundsätzen der Rechtsprechung zu beachten, dass es eine entscheidende Rolle spielt, ob die Presse eine neue und wahre Information von allgemeinem Interesse für die öffentliche Meinungsbildung mitteilt oder ob der Informationswert für die Öffentlichkeit - wie hier - wesentlich in der Unterhaltung ohne gesellschaftliche Relevanz besteht (vgl. BVerfG, BVerfGE 34, 269, 283 f.; 101, 361, 390 f.; Senat, BGHZ 131, 332, 342 f.).
Dass die Aufnahme etwa unter Ausnutzung von Heimlichkeit oder von technischen Mitteln, die dem gleich kämen, zustande gekommen und aus diesem Grund unzulässig wäre (…vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342), ist nicht ersichtlich.
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06
Persönlichkeitsrecht von Prominenten bei Bildveröffentlichungen
Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von Personen öffentlichen Interesses (Prominente) (Anschluss an BVerfGE 101, 361 ff.; Senat, Urteile BGHZ 131, 332 ff.; 158, 218 ff., vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03 - VersR 2005, 84; vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274; EGMR NJW 2004, 2647 ff.).*).Seine Auffassung leitet das Berufungsgericht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361 ff.) her, mit dem das Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1995 (- VI ZR 15/95 - BGHZ 131, 332 ff.) zu den Paparazzi-Bildern (mit Ausnahme der Abbildungen mit Kindern) bestätigt worden ist und an das sich das Berufungsgericht nach § 31 BVerfGG gebunden fühlt.
b) Indessen wird diese Auffassung des Berufungsgerichts nicht in jeder Hinsicht dem abgestuften Schutzkonzept gerecht, das die Rechtsprechung aus §§ 22, 23 KUG entwickelt hat (vgl. BVerfG, BVerfGE 101, 361 ff.; NJW 2001, 1921, 1924 ff.; NJW 2006, 2835 f.; NJW 2006, 2836).
Vielmehr muss sie die Möglichkeit haben, sich an anderen, erkennbar abgeschiedenen Orten unbehelligt von Bildberichterstattung zu bewegen (vgl. Senat, BGHZ 131, 332 ff., bestätigt von BVerfG, BVerfGE 101, 361 ff.).
Auch hat er sich bei der beanstandeten Abbildung nicht an einem Ort der Abgeschiedenheit im oben dargelegten Sinn befunden, so dass der Gesichtspunkt der Belästigung durch heimlich aufgenommene Fotos (…vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342) im Streitfall keine Rolle spielt.
Auch durch unterhaltende Beiträge kann nämlich Meinungsbildung stattfinden; solche Beiträge können die Meinungsbildung unter Umständen sogar nachhaltiger anregen und beeinflussen als sachbezogene Informationen (vgl. Senat, Urteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02 - VersR 2004, 522, 523 mit Anmerkung von Gerlach JZ 2004, 625; BVerfG, BVerfGE 101, 361, 389 f.; NJW 2006, 2836, 2837).
Zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse in den gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, innerhalb dessen sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist (BVerfGE 101, 361, 392; Senat…, Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - aaO Rn. 24;… EGMR NJW 2006, 591, 592 f. Rn. 38 ff.).
Deshalb muss die Presse zur Wahrnehmung ihrer meinungsbildenden Aufgaben nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden dürfen, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält (vgl. BVerfGE 101, 361, 392; Senat, Urteile vom 14. März 1995 - VI ZR 52/94 - VersR 1995, 667, 668 f., bestätigt durch BVerfG, NJW 2000, 1026, …und vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - aaO).
Umgekehrt wiegt aber auch der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen desto schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist (vgl. BVerfGE 101, 361, 391; Senat, BGHZ 131, 332, 342 m.w.N.).
Dass die Aufnahme etwa unter Ausnutzung von Heimlichkeit oder von technischen Mitteln, die dem gleich kämen, zustande gekommen und aus diesem Grund unzulässig wäre (…vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342), macht die Revision nicht geltend und ist auch nicht ersichtlich.
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 50/06
Neue Entscheidungen zur Veröffentlichung von Bildern prominenter Personen
Seine Auffassung leitet das Berufungsgericht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361 ff.) her, mit dem das Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1995 (- VI ZR 15/95 - BGHZ 131, 332 ff.) zu den Paparazzi-Bildern (mit Ausnahme der Abbildungen mit Kindern) bestätigt worden ist und an das sich das Berufungsgericht nach § 31 BVerfGG gebunden fühlt.b) Indessen wird diese Auffassung des Berufungsgerichts nicht in jeder Hinsicht dem abgestuften Schutzkonzept gerecht, das die Rechtsprechung aus §§ 22, 23 KUG entwickelt hat (vgl. BVerfG, BVerfGE 101, 361 ff.; NJW 2001, 1921, 1924 ff.; NJW 2006, 2835 f.; NJW 2006, 2836).
Vielmehr muss sie die Möglichkeit haben, sich an anderen, erkennbar abgeschiedenen Orten unbehelligt von Bildberichterstattung zu bewegen (vgl. Senat, BGHZ 131, 332 ff., bestätigt von BVerfG, BVerfGE 101, 361 ff.).
Auch hat er sich bei den beanstandeten Abbildungen nicht an Orten der Abgeschiedenheit im oben dargelegten Sinn befunden, so dass der Gesichtspunkt der Belästigung durch heimlich aufgenommene Fotos (…vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342) im Streitfall keine Rolle spielt.
Auch durch unterhaltende Beiträge kann nämlich Meinungsbildung stattfinden; solche Beiträge können die Meinungsbildung unter Umständen sogar nachhaltiger anregen und beeinflussen als sachbezogene Informationen (vgl. Senat, Urteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02 - VersR 2004, 522, 523 mit Anmerkung von Gerlach JZ 2004, 625; BVerfG, BVerfGE 101, 361, 389 f.; NJW 2006, 2836, 2837).
Zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse in den gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, innerhalb dessen sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist (BVerfGE 101, 361, 392; Senat…, Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - aaO Rn. 24;… EGMR, NJW 2006, 591, 592 f. Rn. 38 ff.).
Deshalb muss die Presse zur Wahrnehmung ihrer meinungsbildenden Aufgaben nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden dürfen, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält (vgl. BVerfGE 101, 361, 392; Senat, Urteile vom 14. März 1995 - VI ZR 52/94 - VersR 1995, 667, 668 f., bestätigt durch BVerfG, NJW 2000, 1026, …und vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - aaO).
Umgekehrt wiegt aber auch der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen desto schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist (vgl. BVerfGE 101, 361, 391; Senat, BGHZ 131, 332, 342 m.w.N.).
Bei der erforderlichen Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers ist nach den oben wiedergegebenen Grundsätzen der Rechtsprechung zu beachten, dass es eine entscheidende Rolle spielt, ob die Presse eine neue und wahre Information von allgemeinem Interesse für die öffentliche Meinungsbildung mitteilt oder ob der Informationswert für die Öffentlichkeit - wie hier - wesentlich in der Unterhaltung ohne gesellschaftliche Relevanz besteht (vgl. BVerfG, BVerfGE 34, 269, 283 f.; 101, 361, 390 f.; Senat, BGHZ 131, 332, 342 f.).
Dass die Aufnahme etwa unter Ausnutzung von Heimlichkeit oder von technischen Mitteln, die dem gleich kämen, zustande gekommen und aus diesem Grund unzulässig wäre (…vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342), ist nicht ersichtlich.
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 52/06
Urheberrecht - Recht am eigenen Bild
Seine Auffassung leitet das Berufungsgericht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361 ff.) her, mit dem das Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1995 (- VI ZR 15/95 - BGHZ 131, 332 ff.) zu den Paparazzi-Bildern (mit Ausnahme der Abbildungen mit Kindern) bestätigt worden ist und an das sich das Berufungsgericht nach § 31 BVerfGG gebunden fühlt.b) Indessen wird die Auffassung des Berufungsgerichts nicht in jeder Hinsicht dem abgestuften Schutzkonzept gerecht, das die Rechtsprechung aus §§ 22, 23 KUG entwickelt hat (vgl. BVerfG, BVerfGE 101, 361 ff.; NJW 2001, 1921, 1924 ff.; NJW 2006, 2835 f.; NJW 2006, 2836).
Vielmehr muss sie die Möglichkeit haben, sich an anderen, erkennbar abgeschiedenen Orten unbehelligt von Bildberichterstattung zu bewegen (vgl. Senat, BGHZ 131, 332 ff., bestätigt von BVerfG, BVerfGE 101, 361 ff.).
Auch hat sie sich bei der beanstandeten Abbildung nicht an einem Ort der Abgeschiedenheit im oben dargelegten Sinn befunden, so dass der Gesichtspunkt der Belästigung durch heimlich aufgenommene Fotos (…vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342) im Streitfall keine Rolle spielt.
Auch durch unterhaltende Beiträge kann nämlich Meinungsbildung stattfinden; solche Beiträge können die Meinungsbildung unter Umständen sogar nachhaltiger anregen und beeinflussen als sachbezogene Informationen (vgl. Senat, Urteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02 - VersR 2004, 522, 523 mit Anmerkung von Gerlach JZ 2004, 625; BVerfG, BVerfGE 101, 361, 389 f.; NJW 2006, 2836, 2837).
Zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse in den gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, innerhalb dessen sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist (BVerfGE 101, 361, 392; Senat…, Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - aaO Rn. 24;… EGMR NJW 2006, 591, 592 f. Rn. 38 ff.).
Deshalb muss die Presse zur Wahrnehmung ihrer meinungsbildenden Aufgaben nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden dürfen, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält (vgl. BVerfGE 101, 361, 392; Senat, Urteile vom 14. März 1995 - VI ZR 52/94 - VersR 1995, 667, 668 f., bestätigt durch BVerfG, NJW 2000, 1026; …und vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - aaO).
Umgekehrt wiegt aber auch der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen desto schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist (vgl. BVerfGE 101, 361, 392; Senat, BGHZ 131, 332, 342 m.w.N.).
Bei der erforderlichen Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Klägerin ist nach den oben wiedergegebenen Grundsätzen der Rechtsprechung zu beachten, dass es eine entscheidende Rolle spielt, ob die Presse eine neue und wahre Information von allgemeinem Interesse für die öffentliche Meinungsbildung mitteilt oder ob der Informationswert für die Öffentlichkeit - wie hier - wesentlich in der Unterhaltung ohne gesellschaftliche Relevanz besteht (vgl. BVerfG, BVerfGE 34, 269, 283 f.; 101, 361, 390 f.; Senat, BGHZ 131, 332, 342 f.).
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 14/06
Prominentenfotos I - Von Hannover
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 53/06
Persönlichkeitsschutz von sog. Personen der Zeitgeschichte
- BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07
Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen
- BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04
Prominenten-Partner
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02
Luftaufnahmen von Prominentenvillen
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
- BGH, 19.06.2007 - VI ZR 12/06
Prominentenfotos II - Grönemeyer-Freundin
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02
Presserecht - Luftbildaufnahmen von Feriendomizilen: Eingriff in Privatsphäre?
- BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Berichterstattung über mit Prominenter liierten Politiker
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 271/06
Urheberrecht - Veröffentlichung des Bildes einer Person des öffentl. Interesses
- BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07
Urheberrecht - Bericht über Enkel des verstorbenen Fürsten von Monaco
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 256/06
Bebilderung eines Presseartikels über Erkrankung
- BGH, 24.06.2008 - VI ZR 156/06
Bildberichterstattung über abgewählte Ministerpräsidentin
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06
Urheberrecht - Gehört Erkrankung zur Privatspähre einer öffentlichen Person?
- BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06
Shopping mit Putzfrau auf Mallorca
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 260/06
Urheberrecht - Interview über Krankheit: Abbildung des Ehegatten rechtmäßig?
- BGH, 01.07.2008 - VI ZR 67/08
BGH entscheidet erneut über die Veröffentlichung eines Bildes von Caroline …
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
- BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08
Carolines Tochter
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 805/98
- BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01
Luftaufnahmen von Prominentenvillen II
- BGH, 03.07.2007 - VI ZR 164/06
Prominentenfotos III - Fussballspieler
- BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08
Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung
- KG, 26.06.2007 - 9 U 220/06
Unterlassungsanspruch: Verbreitung bzw. Veröffentlichung von Fotos eines …
- BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 927/08
Zivilgerichtliche Untersagung der Wortberichterstattung über eine Prominente - …
- KG, 06.11.2006 - 10 U 282/05
Persönlichkeitsschutz Prominenter in der Presse: Rückgängigmachen des …
- BVerfG, 06.06.2006 - 1 BvR 456/04
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
Abruf von Kontostammdaten
- BVerfG, 25.08.2000 - 1 BvR 2707/95
Zur "Gedenkmünze" für Willy Brandt
- BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Zu den Anforderungen an eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Roman - "Esra"
- LG Hamburg, 11.01.2008 - 324 O 126/07
Geldentschädigungs- und Lizenzansprüche bei einer rechtswidrigen …
- BGH, 26.10.2010 - VI ZR 230/08
Schadensrecht - Persönlichkeitsschutz bei Wort- und Bildberichterstattung
- LG Köln, 30.07.2008 - 28 O 148/08
- BGH, 26.10.2010 - VI ZR 190/08
Schadensrecht - Persönlichkeitsschutz bei Wort- und Bildberichterstattung
- BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03
Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung; …
- OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Präsentation eines …
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
- BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03
Presserecht - Veröffentlichung von Privatfotos
- KG, 14.04.2005 - 10 U 103/04
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch …
- KG, 02.09.2003 - 9 U 15/03
Bildnis- und Persönlichkeitsschutz: Unterlassungsanspruch eines jugendlichen …
- BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes gegen die …
- KG, 02.09.2003 - 9 U 180/03
Geldentschädigung für 15- bzw. 16jähriges Kind einer absoluten Person der …
- KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04
Meinungs- und Pressefreiheit: Schutz des Privatlebens Prominenter über Orte der …
- BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10
§ 823 BGB: Zugehörigkeit in politische Vereinigung in Sozialsphäre
- BGH, 20.12.2011 - VI ZR 262/10
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision
- BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1454/97
Veröffentlichung von Fotos eines Kindes
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung
- BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04
Zivilrechtliche Abwehransprüche eines von der Medienberichterstattung Betroffenen
- BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08
Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung …
- BVerfG, 13.04.2000 - 1 BvR 2080/98
Schutz der Intimsphäre
- OLG Hamburg, 20.06.2006 - 7 U 9/06
Privatsphärenschutz Prominenter: Veröffentlichung des Bildes eines Prominenten in …
- KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01
Grundbucheinsicht durch Pressevertreter
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Fernsehen aus dem Gerichtssaal III - Coesfelder Bundeswehrprozess
- BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1353/99
Zum Schutz eines Kindes gegenüber Medienberichterstattung, hier: Erfolglose …
- BVerfG, 13.04.2000 - 1 BvR 150/98
Schutz der Intimsphäre
- BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2252/04
Recht einer GmbH am eigenen Bild
- OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 82/05
Persönlichkeitsrecht: Veröffentlichung von Fotografien aus dem Alltags- und …
- OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 81/05
Prinz Ernst August von Hannover ./. Bunte
- BVerfG, 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04
Der blaue Engel
- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08
Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven
- OLG Frankfurt, 06.05.2003 - 11 U 34/02
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch …
- BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Terroristentochter
- KG, 28.07.2006 - 9 U 226/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Bildnisschutz: Grenzen des …
- BVerfG, 20.08.2007 - 1 BvR 1913/07
Verfassungsmäßigkeit der Zulassung der Presseberichterstattung über die …
- BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 768/98
Schutz der Intimsphäre
- LG Berlin, 22.12.2005 - 27 O 555/05
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10
Öffentliches Recht - Persönlichkeitsrecht bei sitzungspolizeilicher Verfügung
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehen aus dem Gerichtssaal II - n-tv
- KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07
Zur Rechtswidrigkeit der Herstellung eines Fotos - Prominenter Gefängnisinsasse
- KG, 22.06.2004 - 9 U 53/04
Recht am eigenen Bild: Grenzen des Bildnisschutzes für eine Begleitperson einer …
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
Presserecht - Verbreitung eines Fotos
- BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Bildverfremdungen
- OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 87/05
- OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 88/05
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04
Rücktritt des Finanzministers
- BGH, 19.10.2004 - VI ZR 291/03
Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann …
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04
Verkehrsverstoß von Prominenten
- BGH, 06.12.2005 - VI ZR 265/04
Zum postmortalen Geldentschädigungsanspruch
- KG, 02.03.2007 - 9 U 212/06
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Verbreitung von Fotoaufnahmen eines sich gegen …
- BGH, 06.10.2009 - VI ZR 315/08
Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung …
- BVerfG, 20.08.2007 - 1 BvR 2024/07
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
- KG, 18.12.2007 - 9 U 95/07
Zur Berichterstattung über ehemalige RAF-Terroristen
- KG, 19.02.2010 - 9 U 32/09
Presseberichterstattung über die Stasi-Vergangenheit des Lebenspartners einer …
- BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99
Schutz der Intimsphäre
- BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 2479/97
Weitere Kammerentscheidungen aus dem Bereich "Medienberichterstattung und …
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 1 S 2914/07
Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit; allgemeines …
- BGH, 19.10.2004 - VI ZR 293/03
Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann von …
- LG Hamburg, 29.05.2009 - 324 O 951/08
Bohlen obsiegt gegen "Viel Spass"
- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 244/08
Sedlmayr-Mörder IV - Löschung aus dem Online-Archiv eines Nachrichtenmagazins
- LG Hamburg, 10.07.2009 - 324 O 840/07
Die Klägerin begehrt die Zahlung einer Geldentschädigung für einen …
- BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94
Kaisen
- BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02
Pressefreiheit - Satirische Fotomontage
- BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03
Prominentenkinder
- BVerfG, 06.06.2006 - 1 BvR 3/05
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verurteilung zu Geldentschädigungen wegen …
- BGH, 08.11.2005 - KZR 37/03
Hörfunkrechte
- KG, 28.07.2006 - 9 U 191/05
Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Anforderungen an das Unterlassungsgebot
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 96/07
Zerknitterte Zigarettenschachtel
- BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07
Urheberrecht - Postmortales Persönlichkeitsrecht durch Theaterstück verletzt?
- BGH, 09.03.2004 - VI ZR 217/03
Presserecht - Unzulässige Veröffentlichung eines Bildes
- BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06
Verfassungsrechtliche Grenzen der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen durch die …
- OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
"Hassprediger" als zulässiges Werturteil
- OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch redaktionelle Berichterstattung: Anspruch …
- BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08
Persönlichkeitsrecht - Zulässigkeit der Verfilmung einer realen Straftat
- BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
Bonnbons
- BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02
Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen …
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 595/07
- LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 535/07
Anspruch auf Geldentschädigung wegen schwerwiegender Verletzung des allgemeinen …
- LG Berlin, 01.02.2011 - 27 O 943/07
- OLG Hamburg, 10.10.2000 - 7 U 138/99
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Lichtbildern sog. …
- BGH, 19.05.2009 - VI ZR 160/08
Zulässigkeit der Presseberichterstattung
- LG Hamburg, 10.07.2009 - 324 O 840/09
Fotos eines Prominenten am Strand
- BVerfG, 05.07.2010 - 2 BvR 759/10
Informationelle Selbstbestimmung im Ordnungswidrigkeitenverfahren; …
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 603/05
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 370/07
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 223/05
Namensnennung von Prominenten in der Werbung
- LG Hamburg, 08.12.2009 - 324 O 570/09
- BGH, 14.10.2010 - I ZR 191/08
AnyDVD
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 302/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
- KG, 13.06.2006 - 9 U 251/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Bildnisveröffentlichung in der Presse: …
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 303/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
- BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen
- LG Hamburg, 02.03.2007 - 324 O 604/06
Bildnisschutz in der Zeitungsberichterstattung: Auslegung des Begriffs "absolute …
- BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09
Sarah Wiener
- LG Düsseldorf, 02.09.2009 - 12 O 273/09
Heimliche Aufnahmen der ärztlichen Beratung unzulässig
- OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total
- BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95
Umfang des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit; Herabsetzende Äußerungen im …
- LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
- BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unwahre …
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07
Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch Theaterstück - …
- OLG München, 23.10.2008 - 29 U 5696/07
Heise haftet für Hyperlinks
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 1 S 377/02
Videoüberwachung - Kriminalitätsbrennpunkt
- OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 910/04
Verletzung des Rechts der Eltern auf ungestörte Trauer; Ausgleich von …
- VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05
Unbegründete Verfassungsbeschwerde: Strafgerichtliche Verurteilung wegen …
- OLG München, 14.09.2007 - 18 W 1902/07
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Personen der Zeitgeschichte bei …
- KG, 19.03.2010 - 9 U 163/09
Grenzen der Presseberichterstattung über Konflikte in einer Paarbeziehung
- BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11
Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene …
- BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99
Begriff der Schmähkritik
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 2357/04
Vorschriften zum Abruf der Konten-Stammdaten von Bankkunden sind teilweise …
- KG, 14.07.2006 - 9 U 228/05
Unterlassungsanspruch: Fernsehberichterstattung über die Festnahme eines …
- LG Hamburg, 11.01.2008 - 324 O 129/07
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Anspruch auf eine fiktive Lizenzgebühr bzw. …
- BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07
Der strauchelnde Liebling
- BVerfG, 18.02.2010 - 2 BvR 2502/08
Verfassungsbeschwerde gegen Versuchsreihen am "CERN" unzulässig
- OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00
Untersagung eines Internetaufrufs
- KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06
Identifizierende Berichterstattung über Angehörigen der DDR-Grenztruppen
- BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05
Schmähkritik und Zitate
- BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05
Zur Zulässigkeit eines technisch manipulierten Fotos einer Person
- LG Berlin, 01.08.2006 - 27 O 769/06
- LG Hamburg, 11.01.2008 - 324 O 124/07
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Anspruch auf eine fiktive Lizenzgebühr bzw. …
- LG Köln, 07.10.2009 - 28 O 263/09
- OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02
Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer minderjährigen Prominententochter
- OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 57/06
- OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 58/06
- KG, 19.05.2008 - 10 U 35/08
- LG Hamburg, 24.04.2009 - 324 O 215/08
- LG Berlin, 01.09.2009 - 27 O 748/09
- LG Köln, 25.01.2012 - 28 O 800/11
- BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 2202/01
Bestimmtheit unechter Unterlassungsdelikte
- OLG Karlsruhe, 18.11.2005 - 14 U 169/05
Berichterstattung über Vaterschaft des Fürsten Albert II von Monaco überwiegend …
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02
Unzulässige Anprangerung eines Frauenarztes
- OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 14 U 146/07
Kannibale von Rotenburg II
- OLG Karlsruhe, 08.04.2009 - 6 U 209/07
Schmerzensgeld für ungenehmigte Bildveröffentlichung
- OLG Hamburg, 20.10.2009 - 7 U 55/09
- BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1447/10
Videobeweis bei Verkehrsverstoß - Nichtannahmebeschluss
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 119/08
Markt & Leute
- BVerfG, 24.01.2006 - 1 BvR 2602/05
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Mitteilung zwischen Privaten über eine wegen …
- BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
Verfassungsrechtliche Grenzen der Verdachtsberichtserstattung in der Presse
- KG, 06.04.2010 - 9 U 45/09
Zulässigkeit der Bildberichterstattung über die Urteilsverkündung in einem …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - VGH O 3/02
Verwendung von Fraktionszuschüssen - Öffentlichkeitsarbeit
- BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1783/02
Unterlassungsansprüche der Kinder der Prinzessin Caroline von Monaco gegenüber …
- OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 96/04
"TV Digital"
- KG, 20.06.2006 - 9 U 47/06
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Veröffentlichung …
- KG, 15.05.2007 - 9 U 236/06
Zur Zulässigkeit einer satirischen Fotomontage - Tanzende Ministerpräsidentin …
- BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05
Zur äußerungsrechtlichen Rechtsprechung des OLG Hamburg
- VG Saarlouis, 25.03.2011 - 3 K 501/10
Zulassung von Filmaufnahmen bei öffentlichen Stadtratssitzungen
- LG Saarbrücken, 16.12.2011 - 4 O 287/11
Unerlaubte Veröffentlichung geschäftlicher E-Mails: Einstweilige Verfügung!
- BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 2223/96
Zum Schutz von Prominenten gegen Bildberichterstattung, hier: Erfolglose …
- BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00
Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 452/04
Luftaufnahmen von Prominentenvillen
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 984/02
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 10 S 32.10
Oberverwaltungsgericht bejaht Anspruch der Presse auf Auskunft über die …
- OLG Köln, 22.02.2011 - 15 U 133/10
Zulässige Bildniswerbung trotz fehlender Einwilligung
- BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11
Immobilien - Darf die Presse Einsicht in das Grundbuch nehmen?
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2011 - 10 S 33.11
Brandenburger Justizministerium muss Identität belasteter Richter und …
- OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 60/11
Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren
- BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02
Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines …
- OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über die …
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 287/04
Presse durfte über Verkehrsverstoß von Ernst August Prinz von Hannover berichten
- LG Frankfurt/Main, 04.03.2008 - 17 O 128/07
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Zulässigkeit der Versendung einer …
- BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 1213/97
Schutz der Intimsphäre
- BVerfG, 24.08.2001 - 1 BvQ 35/01
- LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, …
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 288/04
Presse durfte über Verkehrsverstoß von Ernst August Prinz von Hannover berichten
- LG Köln, 08.01.2009 - 29 S 67/08
Wohnungseigentum - Unzulässige Fotoaufnahme des Saunabereichs einer Dachterasse
- BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 2542/08
Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenauferlegung nach § 145 Abs. 4 …
- BVerfG, 26.04.2010 - 2 BvR 2179/04
Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwölf Windenergieanlagen …
- BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 2121/98
Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung von Schadensersatzansprüchen wegen …
- LG Münster, 24.03.2004 - 10 O 626/03
Recht der Angehörigen von Verbrechensopfern am eigenen Bild
- KG, 15.06.2006 - 10 U 184/05
Recht am eigenen Bild: Veröffentlichung eines Fotos von der Festnahme eines in …
- BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01
- OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen …
- BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02
Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Presseberichterstattung über eine …
- LG Berlin, 04.09.2007 - 27 O 591/07
Persönlichkeitsrechtsverletzende Text- und Bildberichterstattung in der Presse: …
- LG Berlin, 25.10.2007 - 27 O 602/07
Schutz der Privatsphäre in Internet-Foren
- SG Detmold, 31.10.2007 - S 5 KR 235/04
Krankenversicherung
- BVerfG, 23.09.2009 - 1 BvR 1681/09
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer …
- OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 16 U 172/10
Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG
- BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03
- BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 402/06
Rechtsfolgen der Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes; Verletzung …
- OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 93/05
Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten auch dann, wenn durch Mandanten noch …
- LG Hamburg, 06.02.2009 - 324 O 756/08
Bildnis- und Persönlichkeitsschutz: Unterlassungsanspruch der Ehefrau eines …
- OLG Düsseldorf, 09.02.2010 - 20 U 151/09
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines minderjährigen Kindes …
- VG Saarlouis, 08.06.2010 - 11 L 502/10
Rundfunkfreiheit und Kommunalrecht
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 B 1.11
Verweigerung der Akkreditierung einer freien Fotojournalistin für den G-8-Gipfel …
- OLG München, 26.04.2002 - 1 W 1116/02
Keine Rechtswidrigkeit bei gutgläubigem Einleiten eines gesetzlichen Verfahrens; …
- LG Düsseldorf, 18.12.2002 - 12 O 175/02
- StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1949
Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage gegen Äußerungen eines …
- BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 2463/05
Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Überführung von Versorgungsanwartschaften …
- KG, 07.02.2008 - 10 U 108/07
Persönlichkeitsrechtsverletzende Bildberichterstattung in der Presse: Grenzen des …
- LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 23/08
Die Parteien streiten um ein pauschales Verbot, Fotos, die die Klägerin zeigen, …
- LG Rostock, 01.08.2008 - 19 Qs 65/08
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Einholung von Lichtbildern ohne Zustimmung …
- OLG Köln, 11.05.2009 - 2 U 77/05
- BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
Antrag einer in Lebenspartnerschaft lebenden Frau auf Eintragung in die …
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 1447/10
Verfassungsbeschwerde gegen Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von …
- OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 20 U 148/01
Nutzung des Bildes eines Spitzensportlers zu Werbezwecken
- KG, 26.05.2003 - 10 U 40/02
Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Pressebildberichterstattung: …
- KG, 04.03.2004 - 10 U 76/03
Recht am eigenen Bild: Abbildung eines Kindes prominenter Eltern beim Besuch …
- LG Freiburg, 19.07.2005 - 14 O 199/05
Persönlichkeitsrechtsverletzende Bildberichterstattung in einer Illustrierten: …
- KG, 02.06.2006 - 9 U 269/05
Privatsphärenschutz in der Presse: Anspruch einer prominenten Person auf …
- KG, 04.05.2007 - 9 U 279/06
- LG Hamburg, 29.08.2008 - 324 O 24/08
Die Parteien streiten um ein pauschales Verbot, Fotos, die den Kläger zeigen, zu …
- BGH, 31.10.2000 - VI ZR 422/99
- BVerwG, 08.01.2001 - 6 B 56.00
- LG Hamburg, 27.08.2004 - 324 O 225/04
- OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 3 U 1969/05
- KG, 09.02.2007 - 9 U 196/06
Recht am eigenen Bild: Spekulation der Presse als Anlass für eine …
- KG, 01.06.2007 - 9 U 239/06
Privatsphäre und Pressefreiheit: Veröffentlichung des Fotos eines ehemaligen …
- LG Hamburg, 16.05.2008 - 324 O 1197/07
Die Klägerin ist die (achtjährige) Tochter des bekannten Fußballtorwarts .... Sie …
- LG Hamburg, 11.07.2008 - 324 O 1172/07
Die Klägerin ist die nun 8-jährige Tochter des bekannten Fußballtorwarts …
- LG Berlin, 30.06.2009 - 27 O 118/09
- LG Berlin, 10.09.2009 - 27 O 651/09
- LG Berlin, 10.09.2009 - 27 O 476/09
Der Fall P.
- BVerfG, 07.10.2000 - 1 BvR 1521/00
- OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 8/03
- LG Hamburg, 12.12.2003 - 324 O 593/03
- LG Berlin, 18.11.2004 - 27 O 682/04
- LG Hamburg, 10.02.2006 - 324 O 886/05
Die Antragsgegnerin begehrt die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, mit der …
- LG Berlin, 17.08.2006 - 27 O 419/06
- OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 63/06
- OLG Hamburg, 03.06.2008 - 7 U 10/08
- LG Berlin, 09.09.2008 - 27 O 112/08
- OLG Hamburg, 11.11.2008 - 7 U 87/08
- LG Berlin, 20.08.2009 - 27 O 529/09
- LG München I, 06.04.2011 - 9 O 3039/11
Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung einer "Reichstenliste"
- LG Köln, 28.10.2011 - 28 O 747/11
- LG Hamburg, 19.04.2002 - 324 O 697/97
Prinz Ernst August von Hannover ./. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH
- KG, 17.01.2003 - 9 U 210/02
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Abbildung des Wohnhauses …
- KG, 12.09.2003 - 9 U 192/03
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Wortberichterstattung über die neue Partnerin …
- LG Köln, 01.10.2003 - 28 O 317/03
- LG Berlin, 29.09.2005 - 27 O 717/05
- BGH, 15.11.2005 - 9 U 93/04
- LG Hamburg, 09.12.2005 - 324 O 684/05
- OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 60/06
- OLG Hamburg, 03.06.2008 - 7 U 9/08
- LG Hamburg, 18.11.2008 - 324 O 647/08
- LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 736/09
- LG Berlin, 17.08.2010 - 27 O 294/10
- OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 15 U 80/08
- LG Köln, 12.10.2011 - 28 O 679/11
Zum Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte iSv § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG; …
- LG Köln, 11.01.2012 - 28 O 627/11
Zur Veröffentlichung von Bildern von Fotojournalisten auf twitter
- LG Hamburg, 02.07.2003 - 324 O 421/03
- LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2005 - 3 O 1961/05
- LG Hamburg, 14.03.2006 - 324 O 7/06
- LG Hamburg, 01.12.2006 - 324 O 589/06
- LG Hamburg, 13.04.2007 - 324 O 892/06
Anspruch auf Geldentschädigung wegen schwerwiegender Verletzung des allgemeinen …
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 392/10
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